Hochschulzugangsberechtigung
Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist in Deutschland ein entscheidendes Kriterium für den Zugang zu einem Studium an einer Hochschule oder Universität. Sie bescheinigt, dass eine Person die notwendigen schulischen Voraussetzungen erfüllt, um ein Hochschulstudium aufnehmen zu können. Dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass es nicht nur eine einheitliche Hochschulzugangsberechtigung gibt – vielmehr existieren verschiedene Wege, diese zu erlangen. Dies ist besonders relevant für Personen, die im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung, etwa über die IHK, ihre Qualifikationen erweitern und neue Bildungswege erschließen möchten.
Bedeutung und Relevanz in der IHK-Weiterbildung
Klassische Hochschulzugangsberechtigungen sind das Abitur oder die Fachhochschulreife. Mit dem Abitur ist ein Studium an jeder Universität und Fachhochschule möglich, während die Fachhochschulreife in der Regel auf den Zugang zu Fachhochschulen begrenzt ist. Doch auch ohne diese schulischen Abschlüsse können Interessierte unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte fachgebundene oder beruflich erworbene Hochschulzugangsberechtigung erhalten.
Ein Beispiel hierfür ist der Abschluss als geprüfter Handelsfachwirt. Diese Qualifikation stellt einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss auf Meisterebene dar, der gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveaustufe 6 zugeordnet ist – derselben Stufe wie ein Bachelorabschluss. In vielen Bundesländern berechtigt ein solcher Abschluss zum fachgebundenen Hochschulzugang, insbesondere für wirtschaftsbezogene Studiengänge. Damit bietet sich Absolventinnen und Absolventen einer IHK-Weiterbildung eine attraktive Möglichkeit, den akademischen Bildungsweg einzuschlagen, ohne den klassischen Weg über das Abitur gegangen zu sein.
Der Zugang zur Hochschule auf Grundlage beruflicher Qualifikationen wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Deshalb ist es ratsam, sich bei der jeweiligen Hochschule oder beim Landesministerium für Bildung zu informieren. Häufig müssen beruflich Qualifizierte zusätzlich eine Eignungsprüfung ablegen oder ein Beratungsgespräch führen, bevor sie zum Studium zugelassen werden.
Fazit
Die Hochschulzugangsberechtigung ist nicht nur für schulisch qualifizierte Personen relevant. Auch beruflich Qualifizierte, insbesondere Absolventen einer IHK-Weiterbildung wie dem Handelsfachwirt, können sich durch ihre Praxiserfahrung und ihren Abschluss neue akademische Wege eröffnen. Damit wird deutlich: Lebenslanges Lernen und beruflicher Aufstieg gehen in Deutschland Hand in Hand – auch jenseits des klassischen Bildungsweges.