AGB Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Vertragsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Weiterbildungs- und Veranstaltungsangebote, die durch die „Förderungsdienst des Niedersächsischen Einzelhandels GmbH“, als Träger des BZW (Bildungszentrum der Wirtschaft für kaufmännische Berufe), Oppelner Straße 3a, 31832 Springe, Tel.: 05041 7888-0, E-Mail: info@bzw.de über die Website www.bzw.de (nachfolgend „BZW“ genannt) bereitgestellt werden.

2. Vertragsschluss und Anmeldung

(1) Die Buchung von Veranstaltungen erfolgt ausschließlich online über die Website des BZW. Interessierte können Veranstaltungen auswählen und über den Button „Buchen“ in den Bestellprozess übergehen. Nach Eingabe der Rechnungsdaten und der Angaben zu den Teilnehmenden wird durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Vertragsangebot abgegeben. Voraussetzung für die Bestellung ist die Anerkennung dieser AGB per Checkbox.

(2) Das BZW bestätigt den Eingang der Buchung automatisch per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Erst mit separater Auftragsbestätigung per E-Mail kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande. Die Vertragsunterlagen (AGB, Veranstaltungsbeschreibung, Auftragsbestätigung) werden in Textform übermittelt und unter Beachtung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Vertrag wird mit dem BZW und dem anmeldenden Interessenten geschlossen. Erfolgt die Anmeldung für Dritte (z. B. Mitarbeitende), gelten diese AGB auch für diese Personen. Der Anmeldende verpflichtet sich, die Teilnehmenden entsprechend zu informieren.

3. Veranstaltungsbedingungen

3.1 Für alle Angebote außer Fernunterricht mit ZFU-Zulassung

3.1.1 Kosten und Zahlung

(1) Zahlungen sind unabhängig von der Auszahlung externer Fördermittel zu leisten.

(2) Lernmittelkosten, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung enthalten, sind zu Veranstaltungsbeginn fällig.

(3) Veranstaltungskosten für Unterricht und Organisation gemäß Veranstaltungsbeschreibung sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar.

(4) Nicht enthalten sind z. B. individuelle Ausgaben für Technik, Literatur, Anfahrt, Unterkunft, Verpflegung oder IHK-Prüfungsgebühren.

(5) Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung oder bei Nichtwahrnehmung einzelner Veranstaltungsteile bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.

3.1.2 Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn

Rücktrittsmöglichkeiten:

  • Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 27–16 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der Gesamtkosten der Veranstaltung
  • 15 Tage und weniger bis zum Veranstaltungsbeginn: 25 % der Gesamtkosten der Veranstaltung

Ein Rücktritt nach Ablauf dieser Fristen ist nicht mehr möglich, außer es liegt ein Sonderkündigungsrecht nach § 5 vor. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform.

3.1.3 Kündigung nach Veranstaltungsbeginn

(1) Wird Aufstiegs-BAföG abgelehnt, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit Nachweis. Abgerechnet wird anteilig bis zum Eingang der Kündigung.

(2) Bei in Abschnitte unterteilte Veranstaltungsangebote:

  • Kündigung ≥ 4 Wochen vor dem nächsten Abschnitt: kostenfrei
  • Spätere Kündigung: Zahlungspflicht für den nächsten Abschnitt

(3) Eine Kündigung muss in Textform erfolgen.

(4) Ausbleibende Zahlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung und einer außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist führen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beiderseits aus wichtigen Gründen bleibt unberührt.

3.2 Für Fernlehrgänge mit ZFU-Zulassung

3.2.1 Kosten und Fälligkeit

(1) Fördermittel beeinflussen die Fälligkeit nicht.

(2) Die Kosten beinhalten Unterricht, Betreuung, Lernmittel, Versand, Vorbereitung auf die Prüfung und Korrekturen.

(3) Ausgenommen sind u. a. persönliche Ausgaben für Technik, Gesetzestexte (falls nicht explizit in der Veranstaltungsbeschreibung erwähnt), Fahrtkosten, Unterkunft und Prüfungsgebühren.

(4) Die Kosten sind in Raten zahlbar. Die erste Rate wird zum Start fällig, die Folgeraten danach vierteljährlich. Nach jeder Rate erfolgt die Bereitstellung der nächsten Lernmaterialien.

(5) Zahlungsverzug führt zur sofortigen Fälligkeit aller offenen Raten.

(6) Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlungspflicht oder berechtigt zur Ersatzteilnahme.

3.2.2 Kündigung

(1) Gemäß § 5 FernUSG: Kündigung erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres mit 6 Wochen Frist, danach jederzeit mit 3 Monaten Frist.

(2) Sonderkündigungsrecht bei Aufstiegs-BAföG-Ablehnung mit Nachweis.

(3) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Es gilt eine anteilige Vergütungspflicht entsprechend der erbrachten Leistungen.

4. Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen

(1) Das BZW kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (gemäß der Beschreibung der betreffenden Veranstaltung) oder bei unvorhersehbaren Umständen vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Die Information erfolgt mindestens 14 Tage vor Beginn.

(2) Terminverlegungen aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheitsausfall) bleiben vorbehalten. Teilnehmende werden frühestmöglich benachrichtigt.

(3) Weitere Ersatz- oder Schadensersatzansprüche sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.

5. Durchführung und Lernmaterialien

(1) Der Ablauf richtet sich nach der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Änderungen, die das Kursziel nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

(2) Teilnahme an Kurseinheiten ist nur bei vollständiger Zahlung gewährleistet.

(3) Lernmaterialien sind Bestandteil der Veranstaltung nur dann, wenn sie ausdrücklich in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben sind.

(4) Es besteht kein Recht auf den Einsatz bzw. Nichteinsatz bestimmter Dozenten.

(5) Lernmaterialien dürfen nur privat genutzt werden. Jede Vervielfältigung oder Verbreitung bedarf schriftlicher Genehmigung. Aufzeichnungen sind unzulässig.

6. Verhalten während der Veranstaltung

Teilnehmende müssen die Verhaltensregeln und Weisungen der Dozenten und BZW-Vertreter beachten. Bei gravierenden Pflichtverstößen oder Zahlungsverzug kann ein Ausschluss und eine fristlose Kündigung erfolgen. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.

7. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche gegen das BZW sind ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das BZW nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur auf vorhersehbare Schäden.

(3) Diese Haftungsbegrenzungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Es besteht keine Gewährleistung für die Aktualität oder Vollständigkeit der vermittelten Inhalte sowie für technikbegründete Störungen.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

8.1 Widerrufsrecht

Du kannst binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Die Frist beginnt ab Vertragsschluss.

Den Widerruf richte bitte an:

Förderungsdienst des niedersächsischen Einzelhandels GmbH
BZW
Oppelner Straße 3a
31832 Springe
E-Mail: info@bzw.de

Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs.

8.2 Folgen des Widerrufs

Alle empfangenen Zahlungen werden binnen 14 Tagen erstattet. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel. Bereits erbrachte Dienstleistungen müssen anteilig vergütet werden.

8.3 Muster-Widerrufsformular

Wenn du den Vertrag widerrufen möchten, kannst du folgende Vorlage nutzen:

Hiermit widerrufe ich den Vertrag über die folgende Dienstleistung: 

– Bestellt am:

– Name: 

– Anschrift: 

– Unterschrift (bei Papierform): 

– Datum: 

9. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags wirksam. Gesetzliche Regelungen ersetzen unwirksame Klauseln.

(3) Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist der Sitz des BZW.

(4) Hinweise zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

(5) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. An solchen Verfahren nimmt das BZW nicht teil.

 

*  Soweit in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen die Begriffe „Interessent“, „Vertreter“, „Verbraucher“, „Dozenten“ oder „Teilnehmender“ verwendet werden, so dient dies ausschließlich der leichteren Lesbarkeit der Regelungen; gemeint ist selbstverständlich auch jedes andere Geschlecht (m/w/d).