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ECTS-Punkte

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist ein europaweit einheitliches System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Es wurde eingeführt, um die Vergleichbarkeit und Anerkennung von Studienleistungen innerhalb des Europäischen Hochschulraums zu erleichtern. ECTS-Punkte – auch „Credits“ genannt – dienen dazu, den Arbeitsaufwand (Workload) eines Studierenden für bestimmte Lernziele messbar zu machen.

Bewertung / Berechnung

Ein ECTS-Punkt entspricht in der Regel einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden. Das umfasst Vorlesungen, Seminare, Prüfungen, Hausarbeiten sowie das eigenständige Lernen. Pro akademischem Jahr werden meist 60 ECTS vergeben, was etwa 1.500 bis 1.800 Stunden Lernzeit entspricht. Ein Bachelorstudiengang umfasst in der Regel 180 bis 210 ECTS, ein Masterstudiengang 90 bis 120 ECTS.

Auch außerhalb der Hochschulen gewinnen ECTS-Punkte zunehmend an Bedeutung – insbesondere im Bereich der beruflichen Weiterbildung. So werden bei einigen IHK-Weiterbildungen, wie beispielsweise beim Geprüften Betriebswirt oder beim Geprüften Berufspädagogen, ECTS vergeben. Dies erleichtert die Anschlussfähigkeit an ein späteres Hochschulstudium, da diese Leistungen angerechnet werden können.

Für angehende Handelsfachwirte kann das System der ECTS-Punkte ebenfalls relevant sein. Zwar wird bei der klassischen Weiterbildung zum Handelsfachwirt (IHK) in der Regel noch kein ECTS-System angewendet, jedoch ermöglichen neuere Ansätze der Durchlässigkeit im Bildungssystem die Anerkennung von beruflichen Kompetenzen im Hochschulbereich. Das Ziel besteht darin, eine bessere Verzahnung zwischen beruflicher Bildung und akademischer Laufbahn zu schaffen.

Die Anrechnung von ECTS-Punkten für den Handelsfachwirt (IHK) ist zwar (noch) nicht bundeseinheitlich geregelt, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildung ihre Leistungen auf ein Hochschulstudium anrechnen lassen können. Dies geschieht meist im Rahmen der individuellen Anerkennung durch Hochschulen, oft auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen und Kompetenzabgleichen.


1. Orientierung an der DQR-Stufe

Der Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) ist dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Niveau 6 zugeordnet – derselben Stufe wie ein Bachelorabschluss. Damit wird die Gleichwertigkeit, nicht aber die Gleichartigkeit bestätigt. Diese Einstufung bildet eine wichtige Grundlage für die mögliche Anerkennung von Studienleistungen im ECTS-System.


2. Hochschulzugang und Anerkennung von Vorleistungen

Mit dem Handelsfachwirt-Abschluss erwirbt man in der Regel die Hochschulzugangsberechtigung, wenn keine klassische (Fach-)Hochschulreife vorliegt. Viele Hochschulen – insbesondere Fachhochschulen und duale Hochschulen – bieten beruflich Qualifizierten mit IHK-Abschluss die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen.

Einige Hochschulen erkennen im Rahmen eines Anrechnungsverfahrens Inhalte aus der Weiterbildung an. Wenn beispielsweise im BWL-Studium Module wie Marketing, Rechnungswesen oder Personalwirtschaft behandelt werden, können diese unter Umständen durch die Inhalte des Handelsfachwirts ersetzt werden. In solchen Fällen werden dafür ECTS-Punkte gutgeschrieben.


3. Praxisbeispiele und Kooperationsprogramme

Einige Hochschulen haben spezielle Programme oder Kooperationen mit IHK-Bildungsträgern, bei denen die Anrechnung formal geregelt ist. Typisch sind dabei:

 

  • Anrechnung von 30 bis 60 ECTS-Punkten für den Handelsfachwirt auf ein Bachelorstudium (z. B. BWL, Handelsmanagement, Wirtschaftspädagogik)

  • Verkürzung der Studienzeit um bis zu zwei Semester

  • Studiengangspezifische Prüfungen zur Überprüfung der Gleichwertigkeit

 

Fazit

Insgesamt fördern ECTS-Punkte die Transparenz und Mobilität innerhalb Europas und machen Bildungswege besser vergleichbar. Für Personen, die sich neben dem Beruf weiterbilden oder später ein Studium anstreben, stellen sie eine wichtige Orientierungshilfe dar.

Eine pauschale Anrechnung von ECTS-Punkten gibt es beim Handelsfachwirt nicht, aber die Weiterbildung kann – insbesondere an praxisnahen Hochschulen – im Umfang von 30 bis 60 ECTS-Punkten auf ein Studium angerechnet werden. Interessierte sollten sich frühzeitig bei der Wunschhochschule über die konkreten Möglichkeiten und Verfahren informieren. Die Kombination aus IHK-Abschluss und Studium bietet hervorragende Karrierechancen.

 

Foto vom Team von Dein Bildungszentrum

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