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Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG – Deine Chance auf finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung

Das Aufstiegs-BAföG ist ein staatliches Förderprogramm, das Fortbildungen unterstützt. Es übernimmt bis zu 75 % der Seminarkosten und Prüfungsgebühren – eine enorme Erleichterung für alle, die beruflich durchstarten wollen. Die Chancen, diese Förderung zu erhalten, sind für Privatpersonen sehr hoch!

Wer kann das Aufstiegs-BAföG nutzen?

  • Privatpersonen, die die Fortbildungskosten selbst tragen. Unternehmen werden nicht gefördert.
  • Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen unsere Weiterbildungen bis zur Prüfung erfüllen.
  • Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig – dein Gehalt oder dein Vermögen spielt keine Rolle.
  • Kein abgeschlossenes Master-Studium darf vorliegen.
  • Du darfst noch kein Aufstiegs-BAföG für einen Abschluss auf DQR 6-Niveau (z. B. Fachwirt) erhalten haben.
  • Mindestens 70 % Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten ist Pflicht.

Was wird gefördert?

  • Fortbildungskosten: die Kosten für den Unterricht.
  • Prüfungsgebühren: Diese können ebenfalls angerechnet werden.

Was wird nicht gefördert?

  • Kosten für Literatur, Unterkunft, Verpflegung und Reisen.

Wie setzt sich das Aufstiegs-BAföG zusammen?

  1. Zuschuss

    • 50 % der förderfähigen Kosten.
    • Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden – es ist ein Geschenk!
  2. Optionales Darlehen

    • 50 % der förderfähigen Kosten können durch ein zinsgünstiges Darlehen der KfW finanziert werden.
    • Rückzahlung beginnt erst zwei Jahre nach Abschluss der Fortbildung.
    • Bei bestandener Prüfung werden 50 % des Darlehens erlassen – noch ein Geschenk!

Um die volle Förderung von 75 % zu erhalten, musst du das Darlehen in Anspruch nehmen. Ohne Darlehen beträgt die Förderung lediglich 50 % der Kosten.


Rechenbeispiel für das Aufstiegs-BAföG

  • Förderfähige Fortbildungskosten: 4.600 €
  • Zuschuss (50 %): 2.300 €
  • Über KfW-Darlehen finanzierte Summe: 2.300 €
  • Darlehenserlass bei bestandener Prüfung (50 %): 1.150 €

Du sparst insgesamt: 3.450 €


Wie läuft die Beantragung ab?

  1. Du unterschreibst den Vertrag für die Fortbildung bei uns und sendest ihn zurück.
  2. Wir stellen dir alle notwendigen Unterlagen zusammen.
  3. Du bearbeitest die Unterlagen und schickst sie an das zuständige Amt.
  4. Die IHK prüft die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigt diese mit Formblatt Z.
  5. Du leitest Formblatt Z an das Amt weiter, das über die Förderung entscheidet.
  6. Nach Zusage klärst du die Darlehenskonditionen mit der KfW-Bank.
  7. Die Förderstelle überweist das Geld, und wir stellen dir die Rechnung für die Veranstaltungskosten.
  8. Du reichst die IHK-Rechnung über die Prüfungsgebühren bei der Förderstelle ein.
  9. Nach bestandener Prüfung reichst du deine Urkunde ein, und der Darlehenserlass wird wirksam.
  10. Zwei Jahre nach Abschluss beginnt die Rückzahlung des restlichen Darlehens.

Was musst du beachten?

  • Du musst mindestens 70 % der Unterrichtseinheiten besuchen. Ansonsten droht die Rückzahlung der gesamten Förderung.
  • Alle Informationen, die wir dir zur Verfügung stellen, basieren auf Erfahrungswerten und öffentlich zugänglichen Daten. Für eine verbindliche Beratung sind die zuständigen Ämter und Stellen verantwortlich.

Mit dem Aufstiegs-BAföG stehen dir finanzielle Unterstützung und eine klare Struktur zur Verfügung, um deine Weiterbildung erfolgreich zu finanzieren. Lass dir diese Chance nicht entgehen und starte jetzt deine Fortbildung – wir begleiten dich durch den Prozess!

Quellen:

Startseite – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)

Aufstiegs-BAföG (172) | KfW

Weiterkommen mit dem Aufstiegs-BAföG – BMBF

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