Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG – Deine Chance auf finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung
Das Aufstiegs-BAföG ist ein staatliches Förderprogramm, das Fortbildungen unterstützt. Es übernimmt bis zu 75 % der Seminarkosten und Prüfungsgebühren – eine enorme Erleichterung für alle, die beruflich durchstarten wollen. Die Chancen, diese Förderung zu erhalten, sind für Privatpersonen sehr hoch!
Wer kann das Aufstiegs-BAföG nutzen?
- Privatpersonen, die die Fortbildungskosten selbst tragen. Unternehmen werden nicht gefördert.
- Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen unsere Weiterbildungen bis zur Prüfung erfüllen.
- Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig – dein Gehalt oder dein Vermögen spielt keine Rolle.
- Kein abgeschlossenes Master-Studium darf vorliegen.
- Du darfst noch kein Aufstiegs-BAföG für einen Abschluss auf DQR 6-Niveau (z. B. Fachwirt) erhalten haben.
- Mindestens 70 % Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten ist Pflicht.
Was wird gefördert?
- Fortbildungskosten: die Kosten für den Unterricht.
- Prüfungsgebühren: Diese können ebenfalls angerechnet werden.
Was wird nicht gefördert?
- Kosten für Literatur, Unterkunft, Verpflegung und Reisen.
Wie setzt sich das Aufstiegs-BAföG zusammen?
Zuschuss
- 50 % der förderfähigen Kosten.
- Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden – es ist ein Geschenk!
Optionales Darlehen
- 50 % der förderfähigen Kosten können durch ein zinsgünstiges Darlehen der KfW finanziert werden.
- Rückzahlung beginnt erst zwei Jahre nach Abschluss der Fortbildung.
- Bei bestandener Prüfung werden 50 % des Darlehens erlassen – noch ein Geschenk!
Um die volle Förderung von 75 % zu erhalten, musst du das Darlehen in Anspruch nehmen. Ohne Darlehen beträgt die Förderung lediglich 50 % der Kosten.
Rechenbeispiel für das Aufstiegs-BAföG
- Förderfähige Fortbildungskosten: 4.600 €
- Zuschuss (50 %): 2.300 €
- Über KfW-Darlehen finanzierte Summe: 2.300 €
- Darlehenserlass bei bestandener Prüfung (50 %): 1.150 €
Du sparst insgesamt: 3.450 €
Wie läuft die Beantragung ab?
- Du unterschreibst den Vertrag für die Fortbildung bei uns und sendest ihn zurück.
- Wir stellen dir alle notwendigen Unterlagen zusammen.
- Du bearbeitest die Unterlagen und schickst sie an das zuständige Amt.
- Die IHK prüft die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigt diese mit Formblatt Z.
- Du leitest Formblatt Z an das Amt weiter, das über die Förderung entscheidet.
- Nach Zusage klärst du die Darlehenskonditionen mit der KfW-Bank.
- Die Förderstelle überweist das Geld, und wir stellen dir die Rechnung für die Veranstaltungskosten.
- Du reichst die IHK-Rechnung über die Prüfungsgebühren bei der Förderstelle ein.
- Nach bestandener Prüfung reichst du deine Urkunde ein, und der Darlehenserlass wird wirksam.
- Zwei Jahre nach Abschluss beginnt die Rückzahlung des restlichen Darlehens.
Was musst du beachten?
- Du musst mindestens 70 % der Unterrichtseinheiten besuchen. Ansonsten droht die Rückzahlung der gesamten Förderung.
- Alle Informationen, die wir dir zur Verfügung stellen, basieren auf Erfahrungswerten und öffentlich zugänglichen Daten. Für eine verbindliche Beratung sind die zuständigen Ämter und Stellen verantwortlich.
Mit dem Aufstiegs-BAföG stehen dir finanzielle Unterstützung und eine klare Struktur zur Verfügung, um deine Weiterbildung erfolgreich zu finanzieren. Lass dir diese Chance nicht entgehen und starte jetzt deine Fortbildung – wir begleiten dich durch den Prozess!
Quellen:
Startseite – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)
Weiterkommen mit dem Aufstiegs-BAföG – BMBF